freiRecht
Verordnung (EG) 2009/607

Verordnung (EG) 2009/607

Verordnung (EG) Nr. 607/2009 der Kommission vom 14. Juli 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, der traditionellen Begriffe sowie der Kennzeichnung und Aufmachung bestimmter Weinbauerzeugnisse

  • KAPITEL III: TRADITIONELLE BEGRIFFE
    • ABSCHNITT 4: Schutz

Art. 42a Änderung

Ein Antragsteller gemäß Artikel 29 kann die Genehmigung der Änderung eines traditionellen Begriffs, der angegebenen Sprache, des/der betreffenden Weine(s) oder der Zusammenfassung der Begriffsbestimmung oder der Verwendungsbedingungen für den betreffenden traditionellen Begriff beantragen.

Die Artikel 33 bis 39 gelten sinngemäß für Änderungsanträge.