Art. 26 Analytische und organoleptische Untersuchung
Die analytische und organoleptische Untersuchung gemäß
Artikel 25 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben a und b besteht in
- a)
- einer Analyse des betreffenden Weins, wobei folgende charakteristische Eigenschaften gemessen werden:
- i)
- anhand einer physikalischen und chemischen Analyse ermittelt:
- —
- Gesamtalkoholgehalt und vorhandener Alkoholgehalt,
- —
- Gesamtzuckergehalt, ausgedrückt als Fructose und Glucose (einschließlich Saccharose bei Perlwein und Schaumwein),
- —
- Gesamtsäuregehalt,
- —
- Gehalt an flüchtiger Säure,
- —
- Gesamtschwefeldioxidgehalt;
- ii)
- anhand einer zusätzlichen Analyse ermittelt:
- —
- Kohlendioxidgehalt (Perlwein und Schaumwein, Überdruck in Bar bei 20 °C),
- —
- jegliche andere charakteristische Eigenschaft, die in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats oder in den Produktspezifikationen der betreffenden geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben vorgesehen ist;
- b)
- einer organoleptischen Untersuchung betreffend Aussehen, Geruch und Geschmack.