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Verordnung (EG) 2009/607

Verordnung (EG) 2009/607

Verordnung (EG) Nr. 607/2009 der Kommission vom 14. Juli 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, der traditionellen Begriffe sowie der Kennzeichnung und Aufmachung bestimmter Weinbauerzeugnisse

  • KAPITEL IV: ETIKETTIERUNG UND AUFMACHUNG
    • ABSCHNITT 1: Obligatorische Angaben

Art. 54 Vorhandener Alkoholgehalt

(1) 

Der in Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 genannte vorhandene Alkoholgehalt ist in Volumenprozenten durch volle oder gegebenenfalls halbe Einheiten anzugeben.

Der Zahl ist das Symbol „% vol“ anzufügen; ihr können die Begriffe „vorhandener Alkoholgehalt“, „vorhandener Alkohol“ oder die Abkürzung „alc.“ vorangestellt werden.

³Unbeschadet der Toleranzen, die bei Anwendung der Referenzmethode vorgesehen sind, darf der angegebene Alkoholgehalt den durch die Analyse bestimmten Gehalt jedoch um höchstens 0,5 % vol über- oder unterschreiten. Bei Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geografischer Angabe, die über drei Jahre in Flaschen gelagert werden, Schaumweinen, Qualitätsschaumweinen, Schaumweinen mit zugesetzter Kohlensäure, Perlweinen, Perlweinen mit zugesetzter Kohlensäure, Likörweinen und Weinen aus überreifen Trauben darf der angegebene Alkoholgehalt den durch die Analyse bestimmten Gehalt jedoch unbeschadet der Toleranzen, die bei Anwendung der Referenzmethode vorgesehen sind, um höchstens 0,8 % vol über- oder unterschreiten.

(2) 

Die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts auf dem Etikett muss in Zahlen erfolgen, die bei einem Nennvolumen von mehr als 100 cl mindestens 5 mm hoch, von mehr als 20 cl bis 100 cl mindestens 3 mm hoch und von 20 cl und darunter mindestens 2 mm hoch sind.

(3) 

Bei teilweise gegorenem Traubenmost oder Jungwein muss der vorhandene Alkoholgehalt und/oder Gesamtalkoholgehalt auf dem Etikett angegeben werden. ²Wird der Gesamtalkoholgehalt auf dem Etikett angegeben, so ist den Zahlen das Symbol „% vol“ anzufügen und können ihnen die Wörter „Gesamtalkoholgehalt“ oder „Gesamtalkohol“ vorangestellt werden.