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Verordnung (EG) 2009/607

Verordnung (EG) 2009/607

Verordnung (EG) Nr. 607/2009 der Kommission vom 14. Juli 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, der traditionellen Begriffe sowie der Kennzeichnung und Aufmachung bestimmter Weinbauerzeugnisse

  • KAPITEL III: TRADITIONELLE BEGRIFFE
    • ABSCHNITT 4: Schutz

Art. 43 Gewährleistung des Schutzes

Für die Anwendung von Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 treffen die zuständigen nationalen Behörden im Falle der rechtswidrigen Verwendung geschützter traditioneller Begriffe von sich aus oder auf Antrag einer Partei alle erforderlichen Maßnahmen, um die Vermarktung einschließlich der Ausfuhr der betreffenden Erzeugnisse einzustellen.