Verordnung (EG) Nr. 607/2009 der Kommission vom 14. Juli 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, der traditionellen Begriffe sowie der Kennzeichnung und Aufmachung bestimmter Weinbauerzeugnisse
Ihre in das Verzeichnis der besonderen Flaschenarten in Anhang XVII aufgenommen werden zu können, muss eine Flaschenart folgende Anforderungen erfüllen:
In Anhang XVII sind die Bedingungen für die Verwendung der anerkannten besonderen Flaschenarten aufgeführt.