freiRecht
Sozialgerichtsgesetz

Sozialgerichtsgesetz

  • Zweiter Teil: Verfahren
    • Erster Abschnitt: Gemeinsame Verfahrensvorschriften
      • Vierter Unterabschnitt: Verfahren im ersten Rechtszug

§ 108

Die Beteiligten können zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung Schriftsätze einreichen. ²Die Schriftsätze sind den übrigen Beteiligten von Amts wegen mitzuteilen.