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Richtlinie (EU) 2014/25

Richtlinie (EU) 2014/25

Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG

ANHANG XI

ANHANG XI

IN AUFTRAGSBEKANNTMACHUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN

(gemäß Artikel 69)

A.   OFFENE VERFAHREN

1.
Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
2.
Ausgeübte Haupttätigkeit.
3.
Ggf. Angabe darüber, ob der Auftrag für geschützte Werkstätten reserviert oder ob seine Ausführung Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse vorbehalten ist.
4.
Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem handelt), Beschreibung (CPV-Codes). Gegebenenfalls Angaben dazu, ob die Angebote im Hinblick auf Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf oder eine Kombination davon eingeholt werden.
5.
NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Bauarbeiten beziehungsweise NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Lieferungen oder Dienstleistungen bei Lieferungen und Dienstleistungen.
6.
Bei Liefer- und Bauaufträgen:
a)
Art und Menge der zu liefernden Waren (CPV-Codes), einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Waren beziehungsweise Angaben zu Art und Umfang der Leistungen und zu den allgemeinen Merkmalen des Bauwerks (CPV-Codes).
b)
Angaben zu der Möglichkeit der Lieferanten, Angebote für Teile und/oder die Gesamtheit der gewünschten Waren abzugeben.

Werden das Bauvorhaben oder der Bauauftrag in mehrere Lose aufgeteilt, Angabe der Größenordnung der verschiedenen Lose und der Möglichkeit, für ein Los, für mehrere oder sämtliche Lose Angebote zu unterbreiten.

c)
Bei Bauaufträgen: Angaben zum Zweck des Bauwerks oder des Bauauftrags, wenn dieser außerdem die Erstellung von Entwürfen vorsieht.
7.
Bei Dienstleistungsaufträgen:
a)
Art und Menge der zu liefernden Waren, einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Dienstleistungen.
b)
Angabe darüber, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.
c)
Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
d)
Angabe darüber, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlich sein sollen.
e)
Angabe darüber, ob Dienstleister Angebote für einen Teil der Dienstleistungen unterbreiten können.
8.
Falls bekannt, Angabe darüber, ob die Vorlage von Varianten zulässig ist oder nicht.
9.
Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrags und, soweit möglich, Tag des Fristbeginns.
10.
E-Mail- oder Internet-Adresse, über die die Auftragsunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar abgerufen werden können.

Ist ein unentgeltlicher, uneingeschränkter, vollständiger und unmittelbarer Zugang aus den in Artikel 73 Absatz 1 Unterabsätze 3 und 4 genannten Gründen nicht möglich, so ist anzugeben, wie die Auftragsunterlagen abgerufen werden können.

11.

 
a)
Frist für den Eingang der Angebote oder — bei Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems — der indikativen Angebote.
b)
Anschrift, an die sie zu richten sind.
c)
Sprache(n), in der(denen) sie abzufassen sind.

12.

 
a)
Gegebenenfalls Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.
b)
Tag, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.
13.
Gegebenenfalls geforderte Kautionen oder Sicherheiten.
14.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
15.
Gegebenenfalls Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss.
16.
Wirtschaftliche und technische Mindestanforderungen, die der Wirtschaftsteilnehmer, an den der Auftrag vergeben wird, erfüllen muss.
17.
Zeitraum, während dessen der Bieter sein Angebot aufrechterhalten muss (Bindefrist).
18.
Gegebenenfalls besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
19.
Zuschlagskriterien nach Artikel 82: Sofern nicht das wirtschaftlich günstigste Angebot allein aufgrund des Preises ermittelt wird, müssen die Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots sowie ihre Gewichtung oder gegebenenfalls die nach ihrer Bedeutung eingestufte Reihenfolge dieser Kriterien genannt werden, wenn sie nicht in den Spezifikationen enthalten sind.
20.
Gegebenenfalls Zeitpunkt(e) und Hinweis(e) im Hinblick auf die Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union oder die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung mittels eines Beschafferprofils, auf die sich der Auftrag bezieht.
21.
Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
22.
Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber.
23.
Sonstige einschlägige Auskünfte.

B.   NICHTOFFENE VERFAHREN

1.
Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
2.
Ausgeübte Haupttätigkeit.
3.
Ggf. Angabe darüber, ob der Auftrag für geschützte Werkstätten reserviert oder ob seine Ausführung Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse vorbehalten ist.
4.
Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt). Beschreibung (CPV-Codes). Gegebenenfalls Angaben dazu, ob die Angebote im Hinblick auf Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf oder eine Kombination davon eingeholt werden.
5.
NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Bauarbeiten beziehungsweise NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Lieferungen oder Dienstleistungen bei Lieferungen und Dienstleistungen.
6.
Bei Liefer- und Bauaufträgen:
a)
Art und Menge der zu liefernden Waren (CPV-Codes), einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Waren beziehungsweise Angaben zu Art und Umfang der Leistungen und zu den allgemeinen Merkmalen des Bauwerks (CPV-Codes).
b)
Angaben zu der Möglichkeit der Lieferanten, Angebote für Teile und/oder die Gesamtheit der gewünschten Waren abzugeben.

Werden das Bauvorhaben oder der Bauauftrag in mehrere Lose aufgeteilt, Angabe der Größenordnung der verschiedenen Lose und der Möglichkeit, für ein Los, für mehrere oder sämtliche Lose Angebote zu unterbreiten.

c)
Angaben zum Zweck des Bauwerks oder des Bauauftrags, wenn dieser außerdem die Erstellung von Entwürfen vorsieht.
7.
Bei Dienstleistungsaufträgen:
a)
Art und Menge der zu liefernden Waren, einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Dienstleistungen.
b)
Angabe darüber, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.
c)
Hinweis auf die Rechts- oder Verwaltungsvorschriften.
d)
Angabe darüber, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlich sein sollen.
e)
Angabe darüber, ob Dienstleister Angebote für einen Teil der Dienstleistungen unterbreiten können.
8.
Falls bekannt, Angabe darüber, ob die Vorlage von Varianten zulässig ist oder nicht.
9.
Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Auftrags und, soweit möglich, Tag des Fristbeginns.
10.
Gegebenenfalls Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss.

11.

 
a)
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.
b)
Anschrift, an die sie zu richten sind.
c)
Sprache(n), in der(denen) sie abzufassen sind.
12.
Frist für die Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe.
13.
Gegebenenfalls geforderte Kautionen oder Sicherheiten.
14.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
15.
Angaben über die besondere Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie wirtschaftliche oder technische Mindestanforderungen, die er erfüllen muss.
16.
Zuschlagskriterien nach Artikel 82: Sofern nicht das wirtschaftlich günstigste Angebot allein aufgrund des Preises ermittelt wird, müssen die Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots sowie ihre Gewichtung oder gegebenenfalls die nach ihrer Bedeutung eingestufte Reihenfolge dieser Kriterien genannt werden, wenn sie nicht in den Spezifikationen oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe enthalten sind.
17.
Gegebenenfalls besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
18.
Gegebenenfalls Zeitpunkt(e) und Hinweis(e) im Hinblick auf die Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union oder die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung mittels eines Beschafferprofils, auf die sich der Auftrag bezieht.
19.
Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind.
20.
Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber.
21.
Sonstige einschlägige Auskünfte.

C.   VERHANDLUNGSVERFAHREN

1.
Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
2.
Ausgeübte Haupttätigkeit.
3.
Ggf. Angabe darüber, ob der Auftrag für geschützte Werkstätten reserviert oder ob seine Ausführung Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse vorbehalten ist.
4.
Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt). Beschreibung (CPV-Codes). Gegebenenfalls Angaben dazu, ob die Angebote im Hinblick auf Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf oder eine Kombination davon eingeholt werden.
5.
NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Bauarbeiten bzw. NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Lieferungen oder Dienstleistungen bei Lieferungen und Dienstleistungen.
6.
Bei Liefer- und Bauaufträgen:
a)
Art und Menge der zu liefernden Waren (CPV-Codes), einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Waren bzw. Angaben zu Art und Umfang der Leistungen und zu den allgemeinen Merkmalen des Bauwerks (CPV-Codes).
b)
Angaben zu der Möglichkeit der Lieferanten, Angebote für Teile und/oder die Gesamtheit der gewünschten Waren abzugeben.

Werden das Bauvorhaben oder der Bauauftrag in mehrere Lose aufgeteilt, Angabe der Größenordnung der verschiedenen Lose und der Möglichkeit, für ein Los, für mehrere oder sämtliche Lose Angebote zu unterbreiten.

c)
Bei Bauaufträgen: Angaben zum Zweck des Bauwerks oder des Bauauftrags, wenn dieser außerdem die Erstellung von Entwürfen vorsieht.
7.
Bei Dienstleistungsaufträgen:
a)
Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Dienstleistungen.
b)
Angabe darüber, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.
c)
Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
d)
Angabe darüber, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlich sein sollen.
e)
Angabe darüber, ob Dienstleister Angebote für einen Teil der Dienstleistungen unterbreiten können.
8.
Falls bekannt, Angabe darüber, ob die Vorlage von Varianten zulässig ist oder nicht.
9.
Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Auftrags und, soweit möglich, Tag des Fristbeginns.
10.
Gegebenenfalls Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss.

11.

 
a)
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.
b)
Anschrift, an die sie zu richten sind;
c)
Sprache(n), in der(denen) sie abzufassen sind.
12.
Gegebenenfalls geforderte Kautionen oder Sicherheiten.
13.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
14.
Angaben über die besondere Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie wirtschaftliche oder technische Mindestanforderungen, die er erfüllen muss.
15.
Zuschlagskriterien nach Artikel 82: Sofern nicht das wirtschaftlich günstigste Angebot allein aufgrund des Preises ermittelt wird, müssen Die Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots sowie ihre Gewichtung oder gegebenenfalls die nach ihrer Bedeutung eingestufte Reihenfolge dieser Kriterien genannt werden, wenn sie nicht in den Spezifikationen oder in der Aufforderung zur Verhandlung enthalten sind.
16.
Gegebenenfalls Name und Anschrift der vom Auftraggeber bereits ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer.
17.
Gegebenenfalls besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
18.
Gegebenenfalls Zeitpunkt(e) und Hinweis(e) im Hinblick auf die Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union oder die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung mittels eines Beschafferprofils, auf die sich der Auftrag bezieht.
19.
Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind.
20.
Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber.
21.
Sonstige einschlägige Auskünfte.