Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG
Für die Zwecke der Artikel 8, 9 und 10 umfasst „Einspeisung“ die Erzeugung/Produktion sowie den Groß- und den Einzelhandel.
Die Erzeugung von Gas in Form der Förderung von Gas fällt jedoch unter Artikel 14.