Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG
ANHANG IX
VORGABEN FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG
1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen
Die in den Artikeln 67, 68, 69, 70, 92, und 96 genannten Bekanntmachungen sind vom Auftraggeber an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union zu senden und gemäß den folgenden Vorschriften zu veröffentlichen:
Auftraggeber können außerdem diese Angaben im Internet in einem „Beschafferprofil“ gemäß Nummer 2 Buchstabe b veröffentlichen.
2. Veröffentlichung zusätzlicher beziehungsweise ergänzender Informationen
3. Format und Modalitäten für die Übermittlung der Bekanntmachungen auf elektronischem Weg
Das von der Kommission festgelegte Muster und die Modalitäten für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen sind unter der Internetadresse „http://simap.europa.eu“ abrufbar.