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Richtlinie (EU) 2014/25

Richtlinie (EU) 2014/25

Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG

ANHANG IX

ANHANG IX

VORGABEN FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG

1.   Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Die in den Artikeln 67, 68, 69, 70, 92, und 96 genannten Bekanntmachungen sind vom Auftraggeber an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union zu senden und gemäß den folgenden Vorschriften zu veröffentlichen:

a)
Die in den Artikeln 67, 68, 69, 70, 92, und 96 genannten Bekanntmachungen werden vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union oder im Fall der regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachungen mittels eines Beschafferprofils nach Artikel 67 Absatz 1 vom Auftraggeber veröffentlicht.

Auftraggeber können außerdem diese Angaben im Internet in einem „Beschafferprofil“ gemäß Nummer 2 Buchstabe b veröffentlichen.

b)
Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union stellt dem Auftraggeber die Bescheinigung über die Veröffentlichung nach Artikel 71 Absatz 5 aus.

2.   Veröffentlichung zusätzlicher beziehungsweise ergänzender Informationen

a)
Die Auftraggeber veröffentlichen die Auftragsunterlagen vollständig im Internet, es sei denn, in Artikel 73 Absatz 1 Unterabsätze 3 und 4 ist etwas anderes vorgesehen.
b)
Das Beschafferprofil kann regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen nach Artikel 67 Absatz 1, Angaben über laufende Ausschreibungen, geplante Aufträge, vergebene Aufträge, annullierte Verfahren sowie alle sonstigen Informationen von allgemeinem Interesse wie Kontaktstelle, Telefon- und Faxnummer, Postanschrift und E-Mail-Adresse enthalten. Das Beschafferprofil kann ferner als Aufruf zum Wettbewerb dienende regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen enthalten, die gemäß Artikel 72 auf nationaler Ebene veröffentlicht werden.

3.   Format und Modalitäten für die Übermittlung der Bekanntmachungen auf elektronischem Weg

Das von der Kommission festgelegte Muster und die Modalitäten für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen sind unter der Internetadresse „http://simap.europa.eu“ abrufbar.