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Richtlinie (EU) 2014/25

Richtlinie (EU) 2014/25

Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG

  • TITEL II: VORSCHRIFTEN ÜBER AUFTRÄGE
    • KAPITEL III: Ablauf des Verfahrens
      • Abschnitt 1: Vorbereitung

Art. 58 Vorherige Marktkonsultationen

Vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens können die Auftraggeber Marktkonsultationen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Wirtschaftsteilnehmer über ihre Auftragsvergabepläne und -anforderungen durchführen.

²Hierzu können die Auftraggeber beispielsweise eine Empfehlung von unabhängigen Experten oder Behörden beziehungsweise von Marktteilnehmern einholen oder annehmen. ³Diese Empfehlung kann für die Planung und Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt werden, sofern sie nicht wettbewerbsverzerrend ist und nicht zu einem Verstoß gegen die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Transparenz führt.