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Richtlinie (EU) 2014/25

Richtlinie (EU) 2014/25

Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG

  • TITEL V: BEFUGNISÜBERTRAGUNG, DURCHFÜHRUNGSBEFUGNISSE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art. 108 Überprüfung

Die Kommission überprüft die wirtschaftlichen Auswirkungen der Anwendung der Schwellenwerte des Artikels 15 auf den Binnenmarkt, insbesondere auf Faktoren wie die grenzüberschreitende Zuschlagserteilung und Transaktionskosten, und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 18. April 2019 darüber Bericht.

²Wenn dies möglich und angemessen ist, zieht die Kommission in Erwägung, im Rahmen der nächsten Verhandlungsrunde eine Erhöhung der Schwellenwerte des GPA vorzuschlagen. ³Im Falle einer Änderung der Schwellenwerte des GPA wird im Anschluss an den Bericht gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der Schwellenwerte dieser Richtlinie vorgelegt.