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Richtlinie (EU) 2014/25

Richtlinie (EU) 2014/25

Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG

  • TITEL I: ANWENDUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
    • KAPITEL III: Sachlicher Anwendungsbereich
      • Abschnitt 2: Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe; Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs - und Sicherheitsaspekte berührt werden
        • Unterabschnitt 4: Besondere Sachverhalte

Art. 32 Forschung und Entwicklung

Diese Richtlinie gilt nur für Dienstleistungsaufträge auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung, die unter die CPV-Codes 7300 00 00-2 bis 73120000-9, 73300000-5, 73420000-2 und 73430000-5 fallen vorausgesetzt, dass beide der nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
a)
die Ergebnisse stehen ausschließlich dem Auftraggeber für die Verwendung in seinem eigenen Geschäftsbetrieb zu und
b)
die Dienstleistung wird vollständig durch den Auftraggeber vergütet.