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Richtlinie (EU) 2014/25

Richtlinie (EU) 2014/25

Richtlinie 2014/25/EU des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 ĂŒber die Vergabe von AuftrĂ€gen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG

  • TITEL II: VORSCHRIFTEN ÜBER AUFTRÄGE
    • KAPITEL III: Ablauf des Verfahrens
      • Abschnitt 2: Veröffentlichung und Transparenz

Art. 74 Aufforderungen an die Bewerber

(1) 

Bei nichtoffenen Verfahren, Verfahren des wettbewerblichen Dialogs, Innovationspartnerschaften und Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb fordern die Auftraggeber die ausgewÀhlten Bewerber gleichzeitig und schriftlich zur Abgabe von Angeboten, zur Teilnahme am Dialog oder zur Verhandlung auf.

Bei einem Aufruf zum Wettbewerb in Form einer regelmĂ€ĂŸigen nicht verbindlichen Bekanntmachung gemĂ€ĂŸ Artikel 44 Absatz 4 Buchstabe a fordern die Auftraggeber die Wirtschaftsteilnehmer, die ihr Interesse bekundet haben, gleichzeitig und schriftlich auf, dieses weiter bestehende Interesse zu bekunden.

(2) Die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Aufforderungen enthalten einen Verweis auf die elektronische Adresse, ĂŒber die die Auftragsunterlagen direkt elektronisch zur VerfĂŒgung gestellt wurden. ²Den Aufforderungen sind die Auftragsunterlagen beizufĂŒgen, wenn ein unentgeltlicher, uneingeschrĂ€nkter und vollstĂ€ndiger direkter Zugang zu diesen Unterlagen aus den in Artikel 73 Absatz 1 UnterabsĂ€tze 3 oder 4 genannten GrĂŒnden nicht angeboten wurde und sie nicht bereits auf andere Art und Weise zur VerfĂŒgung gestellt wurden. ³DarĂŒber hinaus mĂŒssen die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Aufforderungen die in Anhang XIII vorgesehenen Angaben enthalten.