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Richtlinie (EU) 2014/25

Richtlinie (EU) 2014/25

Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG

  • TITEL II: VORSCHRIFTEN ÜBER AUFTRÄGE
    • KAPITEL III: Ablauf des Verfahrens
      • Abschnitt 2: Veröffentlichung und Transparenz

Art. 69 Auftragsbekanntmachungen

Auftragsbekanntmachungen können als Mittel für den Aufruf zum Wettbewerb für alle Verfahren verwendet werden. ²Sie müssen die Informationen nach Anhang XI enthalten und werden gemäß Artikel 71 veröffentlicht.