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Richtlinie (EU) 2014/25

Richtlinie (EU) 2014/25

Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG

  • TITEL I: ANWENDUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
    • KAPITEL IV: Allgemeine Grundsätze

Art. 41 Nomenklaturen

(1) Etwaige Verweise auf Nomenklaturen im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe erfolgen unter Zugrundelegung des „Gemeinsamen Vokabulars für öffentliche Aufträge“ (CPV), das mit der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 angenommen wurde.

(2) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 103 delegierte Rechtsakte im Hinblick auf die in dieser Richtlinie genannten CPV-Codes zu ändern, wenn Änderungen in der CPV-Nomenklatur in diese Richtlinie aufzunehmen sind und sie keine Änderung des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie bewirken.