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Verordnung (EG) 2009/1224

Verordnung (EG) 2009/1224

Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006

  • TITEL XII: DATEN UND INFORMATIONEN
    • KAPITEL III: Offizielle Websites

Art. 114 Offizielle Websites

(1) Für die Zwecke dieser Verordnung richtet jeder Mitgliedstaat vor dem 1. Januar 2012 eine offizielle Website ein, die über das Internet zugänglich ist und die Informationen gemäß den Artikeln 115 und 116 enthält. ²Die Mitgliedstaaten teilen die Internetadresse ihrer offiziellen Website der Kommission mit. ³Die Kommission kann beschließen, gemeinsame Standards und Verfahren zu entwickeln, um eine transparente Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und der Kommission zu gewährleisten, einschließlich der Übermittlung regelmäßiger Kurzinformationen über die aufgezeichneten Fischereitätigkeiten im Verhältnis zu den Fangmöglichkeiten.

(2) Die offizielle Website der Mitgliedstaaten besteht aus einem öffentlich zugänglichen Teil und einem gesicherten Teil. ²Auf dieser Website speichern, pflegen und aktualisieren die Mitgliedstaaten die Daten, die für die Kontrolle im Sinne dieser Verordnung erforderlich sind.