Gesetz über Agrarstatistiken
- Teil 3: Gemeinsame Vorschriften
§ 92 Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
- die Vor- und Familiennamen, Firmen, Institutsnamen oder Behördenbezeichnungen, Anschriften, Rufnummern und Adressen für elektronische Post der zu Befragenden nach § 93 Absatz 2 und 3 Nummer 1,
- 2.
- die Vor- und Familiennamen oder Firmen sowie Anschriften der Inhaber der Betriebe nach § 91 Absatz 1a, soweit sie nicht schon unter Nummer 1 fallen,
- 2a.
- Namen, Rufnummern und Adressen für elektronische Post der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen,
- 3.
- die Anschrift des Betriebssitzes,
- 4.
- zusätzlich zu den Hilfsmerkmalen nach den Nummern 1 bis 3 die in § 93 Absatz 5 und 6 genannten Kennzeichen zur Identifikation,
- 5.
- die Art des Betriebs,
- 6.
- bei der Bodennutzungshaupterhebung (§ 2 Nummer 2): die Vor- und Familiennamen sowie Anschriften der bisherigen Bewirtschafter von seit dem Vorjahr erhaltenen Flächen sowie der neuen Bewirtschafter von im gleichen Zeitraum abgegebenen Flächen oder der jeweiligen Eigentümer,
- 7.
- die Größe und Belegenheit der in Nummer 6 genannten Flächen,
- 8.
- die Belegenheit der Baumobstflächen nach § 15 und der Felder nach § 47 Absatz 1,
- 9.
- der Name und die Registriernummer des Fischereifahrzeugs bei der Erhebung nach § 67,
- 10.
- Name und Anschrift des Unternehmens, das den Betrieb direkt kontrolliert, nach § 27 Absatz 1 Nummer 4.
- Gesetz über Agrarstatistiken
- Teil 1: Allgemeine Vorschrift
- Teil 2: Agrarstatistiken
- Abschnitt 1: Bodennutzungserhebung
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
- Unterabschnitt 2: Flächenerhebung
- Unterabschnitt 3: Bodennutzungshaupterhebung
- Unterabschnitt 4: Zierpflanzenerhebung
- Unterabschnitt 5: Gemüseerhebung
- Unterabschnitt 6: Baumschulerhebung
- Unterabschnitt 7: Baumobstanbauerhebung
- Unterabschnitt 8: Strauchbeerenerhebung
- Abschnitt 2: Erhebung über die Viehbestände
- Abschnitt 3: (weggefallen)
- Abschnitt 4: Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
- Unterabschnitt 2: Agrarstrukturerhebung
- Unterabschnitt 3: Strukturerhebung der Forstbetriebe
- Abschnitt 5: (weggefallen)
- Abschnitt 6: Ernteerhebung
- Abschnitt 7: Geflügelstatistik
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
- Unterabschnitt 2: Erhebung in Brütereien
- Unterabschnitt 3: Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung
- Unterabschnitt 4: Erhebung in Geflügelschlachtereien
- Abschnitt 8: Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
- Unterabschnitt 2: Erhebung über Schlachtungen
- Unterabschnitt 3: Schlachtgewichtsstatistik
- Abschnitt 9: Milchstatistik
- Abschnitt 10: Fischerei- und Aquakulturstatistik
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
- Unterabschnitt 2: Hochsee- und Küstenfischereistatistik
- Unterabschnitt 3: Aquakulturstatistik
- Abschnitt 11: Weinstatistik
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
- Unterabschnitt 2: Rebflächenerhebung
- Unterabschnitt 3: Ernteerhebung
- Unterabschnitt 4: Erhebung der Erzeugung
- Unterabschnitt 5: Bestandserhebung
- Abschnitt 12: Holzstatistik
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
- Unterabschnitt 2: Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben
- Unterabschnitt 3: Erhebung in Betrieben der Holzbearbeitung
- Abschnitt 13: (weggefallen)
- Abschnitt 14: Düngemittelstatistik
- Teil 3: Gemeinsame Vorschriften