Gesetz über Agrarstatistiken
- Teil 2: Agrarstatistiken
- Abschnitt 9: Milchstatistik
§ 65 Ergänzende Schätzung
Die Differenz zwischen angelieferter und erzeugter Milchmenge sowie die Verwendung der Milch beim Erzeuger jeweils nach Kreisen werden durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung geschätzt.