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Gesetz über Agrarstatistiken
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Gesetz über Agrarstatistiken
Teil 2: Agrarstatistiken
Abschnitt 7: Geflügelstatistik
Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
§ 48 Einzelerhebungen
Die Geflügelstatistik umfasst folgende Einzelerhebungen:
1.
Erhebung in Brütereien,
2.
Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung,
3.
Erhebung in Geflügelschlachtereien.
Gesetz über Agrarstatistiken
Teil 1: Allgemeine Vorschrift
§ 1
Anordnung als Bundesstatistik
Teil 2: Agrarstatistiken
Abschnitt 1: Bodennutzungserhebung
Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
§ 2
Einzelerhebungen
Unterabschnitt 2: Flächenerhebung
§ 3
Erhebungseinheiten
§ 4
Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Erhebungsmerkmale
Unterabschnitt 3: Bodennutzungshaupterhebung
§ 6
Erhebungseinheiten
§ 7
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale
§ 8
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
Unterabschnitt 4: Zierpflanzenerhebung
§ 9
Erhebungseinheiten
§ 10
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum
§ 11
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
Unterabschnitt 5: Gemüseerhebung
§ 11a
Erhebungseinheiten
§ 11b
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum
§ 11c
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
Unterabschnitt 6: Baumschulerhebung
§ 12
Erhebungseinheiten
§ 13
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale
§ 14
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitpunkt
Unterabschnitt 7: Baumobstanbauerhebung
§ 15
Erhebungseinheiten
§ 16
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale
§ 17
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitpunkt
Unterabschnitt 8: Strauchbeerenerhebung
§ 17a
Erhebungseinheiten
§ 17b
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum
§ 17c
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
Abschnitt 2: Erhebung über die Viehbestände
§ 18
Erhebungseinheiten
§ 19
Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Merkmale
§ 20
Erhebungsmerkmale
§ 20a
Besondere Vorschriften zur Erhebung der Rinderbestände
Abschnitt 3: (weggefallen)
Abschnitt 4: Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
§ 24
Einzelerhebungen
Unterabschnitt 2: Agrarstrukturerhebung
§ 25
Erhebungseinheiten
§ 26
Erhebungszeitraum
§ 27
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale
§ 28
Berichtszeit
Unterabschnitt 3: Strukturerhebung der Forstbetriebe
§ 29
Erhebungseinheiten
§ 30
Periodizität
§ 31
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale
§ 32
Berichtszeitpunkt
§ 33
Besondere Vorschrift zur Verwendung von Verwaltungsdaten
Abschnitt 5: (weggefallen)
Abschnitt 6: Ernteerhebung
§ 44
Allgemeine Vorschrift
§ 46
Ernte- und Betriebsberichterstattung
§ 47
Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung
Abschnitt 7: Geflügelstatistik
Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
§ 48
Einzelerhebungen
Unterabschnitt 2: Erhebung in Brütereien
§ 49
Erhebungseinheiten
§ 50
Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
§ 51
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
Unterabschnitt 3: Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung
§ 52
Erhebungseinheiten
§ 53
Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
§ 54
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
Unterabschnitt 4: Erhebung in Geflügelschlachtereien
§ 55
Erhebungseinheiten
§ 56
Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
§ 57
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
Abschnitt 8: Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik
Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
§ 58
Einzelerhebungen
Unterabschnitt 2: Erhebung über Schlachtungen
§ 59
Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
§ 60
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
Unterabschnitt 3: Schlachtgewichtsstatistik
§ 61
Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
§ 62
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
Abschnitt 9: Milchstatistik
§ 63
Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
§ 64
Erhebungsmerkmal und Berichtszeitraum
§ 65
Ergänzende Schätzung
Abschnitt 10: Fischerei- und Aquakulturstatistik
Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
§ 65a
Einzelerhebungen
Unterabschnitt 2: Hochsee- und Küstenfischereistatistik
§ 66
Erhebungseinheiten
§ 67
Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
§ 68
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
Unterabschnitt 3: Aquakulturstatistik
§ 68a
Erhebungseinheiten
§ 68b
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum
Abschnitt 11: Weinstatistik
Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
§ 69
Einzelerhebungen
Unterabschnitt 2: Rebflächenerhebung
§ 70
Erhebungsart und Periodizität
§ 71
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
Unterabschnitt 3: Ernteerhebung
§ 72
Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt
§ 73
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
Unterabschnitt 4: Erhebung der Erzeugung
§ 74
Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt
§ 75
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
Unterabschnitt 5: Bestandserhebung
§ 75a
Erhebungseinheiten
§ 76
Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt
§ 77
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitpunkt
Abschnitt 12: Holzstatistik
Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
§ 78
Einzelerhebungen
Unterabschnitt 2: Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben
§ 79
Erhebungseinheiten
§ 80
Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
§ 81
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
Unterabschnitt 3: Erhebung in Betrieben der Holzbearbeitung
§ 82
Erhebungseinheiten
§ 83
Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
§ 84
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
Abschnitt 13: (weggefallen)
Abschnitt 14: Düngemittelstatistik
§ 88
Erhebungseinheiten
§ 89
Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
§ 90
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
Teil 3: Gemeinsame Vorschriften
§ 91
Erhebungseinheiten
§ 92
Hilfsmerkmale
§ 93
Auskunftspflicht
§ 94
Durchführung von Bundesstatistiken
§ 94a
Verordnungsermächtigung
§ 95
Erhebungsstellen, Erhebungsbeauftragte
§ 96
Fortschreibeverfahren
§ 97
Betriebsregister
§ 98
Übermittlung, Verwendung und Veröffentlichung von Einzelangaben