Gesetz über Agrarstatistiken
- Teil 2: Agrarstatistiken
- Abschnitt 4: Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
- Unterabschnitt 2: Agrarstrukturerhebung
§ 26 Erhebungszeitraum
Die Agrarstrukturerhebung wird im ersten Halbjahr 2020 in Form einer Landwirtschaftszählung durchgeführt.