Abschnitt 8: Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik
Unterabschnitt 3: Schlachtgewichtsstatistik
§ 62 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
(1) Erhebungsmerkmale der Schlachtgewichtsstatistik sind das Gesamtschlachtgewicht und die Zahl der in § 61 genannten Tiere nach Kategorien und Handelsklassen.
(2) Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 ist der jeweilige Monat.