Gesetz über Agrarstatistiken
- Teil 2: Agrarstatistiken
- Abschnitt 1: Bodennutzungserhebung
- Unterabschnitt 4: Zierpflanzenerhebung
§ 10 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum
Die Zierpflanzenerhebung wird allgemein im Jahr 2012, im Jahr 2017 und dann alle vier Jahre in der Zeit von Juli bis Oktober durchgeführt.