Gesetz über Agrarstatistiken
- Teil 2: Agrarstatistiken
- Abschnitt 8: Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik
- Unterabschnitt 2: Erhebung über Schlachtungen
§ 59 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
Die Erhebung über Schlachtungen wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. ²Es werden Merkmale über Schlachtungen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden, an denen nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 die Schlachttier- und Fleischuntersuchung vorgenommen wurde, erhoben. ³Einzubeziehen sind auch Tiere, die nach § 2a Absatz 1 der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1828), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. November 2010 (BGBl. I S. 1537) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zur amtlichen Untersuchung angemeldet worden sind.
- Gesetz über Agrarstatistiken
- Teil 1: Allgemeine Vorschrift
- Teil 2: Agrarstatistiken
- Abschnitt 1: Bodennutzungserhebung
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
- Unterabschnitt 2: Flächenerhebung
- Unterabschnitt 3: Bodennutzungshaupterhebung
- Unterabschnitt 4: Zierpflanzenerhebung
- Unterabschnitt 5: Gemüseerhebung
- Unterabschnitt 6: Baumschulerhebung
- Unterabschnitt 7: Baumobstanbauerhebung
- Unterabschnitt 8: Strauchbeerenerhebung
- Abschnitt 2: Erhebung über die Viehbestände
- Abschnitt 3: (weggefallen)
- Abschnitt 4: Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
- Unterabschnitt 2: Agrarstrukturerhebung
- Unterabschnitt 3: Strukturerhebung der Forstbetriebe
- Abschnitt 5: (weggefallen)
- Abschnitt 6: Ernteerhebung
- Abschnitt 7: Geflügelstatistik
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
- Unterabschnitt 2: Erhebung in Brütereien
- Unterabschnitt 3: Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung
- Unterabschnitt 4: Erhebung in Geflügelschlachtereien
- Abschnitt 8: Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
- Unterabschnitt 2: Erhebung über Schlachtungen
- Unterabschnitt 3: Schlachtgewichtsstatistik
- Abschnitt 9: Milchstatistik
- Abschnitt 10: Fischerei- und Aquakulturstatistik
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
- Unterabschnitt 2: Hochsee- und Küstenfischereistatistik
- Unterabschnitt 3: Aquakulturstatistik
- Abschnitt 11: Weinstatistik
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
- Unterabschnitt 2: Rebflächenerhebung
- Unterabschnitt 3: Ernteerhebung
- Unterabschnitt 4: Erhebung der Erzeugung
- Unterabschnitt 5: Bestandserhebung
- Abschnitt 12: Holzstatistik
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschrift
- Unterabschnitt 2: Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben
- Unterabschnitt 3: Erhebung in Betrieben der Holzbearbeitung
- Abschnitt 13: (weggefallen)
- Abschnitt 14: Düngemittelstatistik
- Teil 3: Gemeinsame Vorschriften