Gesetz über Agrarstatistiken
- Teil 2: Agrarstatistiken
- Abschnitt 10: Fischerei- und Aquakulturstatistik
- Unterabschnitt 2: Hochsee- und Küstenfischereistatistik
§ 66 Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten der Hochsee- und Küstenfischereistatistik sind die Fischereibetriebe, die Seefischmärkte, die Fischverwertungsgenossenschaften sowie die Betriebe von Fischhandel und Fischverarbeitung.