Gesetz über Agrarstatistiken
- Teil 2: Agrarstatistiken
- Abschnitt 1: Bodennutzungserhebung
- Unterabschnitt 8: Strauchbeerenerhebung
§ 17b Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum
Die Strauchbeerenerhebung wird allgemein jährlich, beginnend 2012, in der Zeit von September bis Dezember durchgeführt. ²In den Ländern Berlin und Bremen wird die Erhebung nicht durchgeführt.