Gesetz über Agrarstatistiken
- Teil 2: Agrarstatistiken
- Abschnitt 1: Bodennutzungserhebung
- Unterabschnitt 6: Baumschulerhebung
§ 13 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale
Die Baumschulerhebung wird allgemein in den Jahren 2004, 2008, 2012, 2017 und dann alle vier Jahre in der Zeit von Juli bis August durchgeführt. ²Es werden Merkmale über die Nutzung der Baumschulflächen erhoben.