Gesetz über Agrarstatistiken
- Teil 2: Agrarstatistiken
- Abschnitt 14: Düngemittelstatistik
§ 89 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
Die Düngemittelstatistik wird allgemein vierteljährlich durchgeführt. ²Es werden Merkmale über den Inlandsabsatz von Düngemitteln erhoben.