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Gesetz über Agrarstatistiken

Gesetz über Agrarstatistiken

  • Teil 2: Agrarstatistiken
    • Abschnitt 14: Düngemittelstatistik

§ 89 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale

Die Düngemittelstatistik wird allgemein vierteljährlich durchgeführt. ²Es werden Merkmale über den Inlandsabsatz von Düngemitteln erhoben.