Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und der Cross-Compliance
Bei Ausgaben gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 gelten die Artikel 48 bis 51 und Artikel 53 der vorliegenden Verordnung entsprechend.
Die Verwaltungskontrollen gemäß Artikel 48 sowie die Vor-Ort-Kontrollen gemäß Artikel 49 werden von einer Einrichtung durchgeführt, die von der die technischen Hilfe gewährenden zuständigen Einrichtung funktional unabhängig ist.