Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und der Cross-Compliance
Unterliegt ein Verstoß, für den Sanktionen gemäß Titel IV Kapitel II der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 640/2014 der Kommission verhängt werden, auch Rücknahmen oder Sanktionen gemäß Titel II Kapitel III und IV oder gemäß Titel III der genannten Verordnung,
Die Kürzungen, Ablehnungen, Rücknahmen und Sanktionen gemäß Absatz 1 werden nach dem in Artikel 6 der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Verfahren unbeschadet etwaiger zusätzlicher Sanktionen im Rahmen anderer Rechtsvorschriften der Union oder des nationalen Rechts angewandt.