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Durchführungsverordnung (EU) 2014/809

Durchführungsverordnung (EU) 2014/809

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und der Cross-Compliance

  • TITEL IV: NICHT FLÄCHENBEZOGENE UND NICHT TIERBEZOGENE MASSNAHMEN ZUR ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS
    • KAPITEL II: Kontrollen
      • Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

Art. 47 Anträge auf Fördermittel, Zahlungsanträge und sonstige Erklärungen

(1) Die Mitgliedstaaten legen geeignete Verfahren für die Anträge auf Fördermittel, Zahlungsanträge und sonstigen Erklärungen im Zusammenhang mit nicht flächenbezogenen oder nicht tierbezogenen Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums fest.

(2) 

Für Maßnahmen gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 16 Absatz 1, Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 reicht der Begünstigte einen jährlichen Zahlungsantrag ein.