Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und der Cross-Compliance
(1) Die Mitgliedstaaten führen ein System zur wirksamen Kontrolle der Einhaltung der Cross-Compliance ein. Dieses System sieht insbesondere Folgendes vor:
(2) Die Mitgliedstaaten können ein Verfahren vorsehen, wonach der Begünstigte der Zahlstelle die erforderlichen Angaben zur Bestimmung der für ihn geltenden Anforderungen und Standards mitteilt.