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Durchführungsverordnung (EU) 2014/809

Durchführungsverordnung (EU) 2014/809

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und der Cross-Compliance

  • TITEL II: INTEGRIERTES VERWALTUNGS- UND KONTROLLSYSTEM
    • KAPITEL II: Beihilfe- und Zahlungsanträge
      • Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

Art. 16 Berichtigung der vordefinierten Formulare

Bei der Einreichung des Formulars für den Sammelantrag und den Beihilfe- und/oder Zahlungsantrag berichtigt der Begünstigte das in Artikel 72 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 genannte vordefinierte Formular, wenn Änderungen, insbesondere Übertragungen von Zahlungsansprüchen gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013, eingetreten sind oder wenn die vordefinierten Formulare nicht zutreffende Angaben enthalten.