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Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsgerichtsordnung

  • Teil I: Gerichtsverfassung
    • 2. Abschnitt: Richter

§ 17

Bei den Verwaltungsgerichten können auch folgende Richter verwendet werden:
1.
Richter auf Probe,
2.
Richter kraft Auftrags und
3.
Richter auf Zeit.