freiRecht
Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsgerichtsordnung

  • Teil II: Verfahren
    • 9. Abschnitt: Verfahren im ersten Rechtszug

§ 85

Der Vorsitzende verfügt die Zustellung der Klage an den Beklagten. ²Zugleich mit der Zustellung ist der Beklagte aufzufordern, sich schriftlich zu äußern; § 81 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. ³Hierfür kann eine Frist gesetzt werden.