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Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsgerichtsordnung

  • Teil I: Gerichtsverfassung
    • 6. Abschnitt: Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit

§ 46

Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel
1.
der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts und
2.
der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts.
3.
(weggefallen)