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Verordnung (EU) 2014/806

Verordnung (EU) 2014/806

Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

  • TEIL III: INSTITUTIONELLER RAHMEN
    • TITEL VI: SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Art. 89 Datenschutz

Diese Verordnung berührt weder die aus der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates  erwachsenden Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten noch die aus der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates  hervorgehenden Verpflichtungen des Ausschusses, des Rates und der Kommission hinsichtlich ihrer Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.