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EU-Arbeitsweisenvertrag

EU-Arbeitsweisenvertrag

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

  • DRITTER TEIL: DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION
    • TITEL V: DER RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS
      • KAPITEL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Art. 76

Die in den Kapiteln 4 und 5 genannten Rechtsakte sowie die in Artikel 74 genannten Maßnahmen, mit denen die Verwaltungszusammenarbeit in den Bereichen der genannten Kapitel gewährleistet wird, werden wie folgt erlassen:
a)
auf Vorschlag der Kommission oder
b)
auf Initiative eines Viertels der Mitgliedstaaten.