EU-Arbeitsweisenvertrag
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- DRITTER TEIL: DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION
- TITEL V: DER RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS
- KAPITEL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art. 72 (ex-Artikel 64 Absatz 1 EGV und ex-Artikel 33 EUV)
Dieser Titel berührt nicht die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit.