freiRecht
EU-Arbeitsweisenvertrag

EU-Arbeitsweisenvertrag

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

  • DRITTER TEIL: DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION
    • TITEL IV: DIE FREIZÜGIGKEIT, DER FREIE DIENSTLEISTUNGS- UND KAPITALVERKEHR
      • KAPITEL 3: DIENSTLEISTUNGEN

Art. 58 (ex-Artikel 51 EGV)

(1) Für den freien Dienstleistungsverkehr auf dem Gebiet des Verkehrs gelten die Bestimmungen des Titels über den Verkehr.

(2) Die Liberalisierung der mit dem Kapitalverkehr verbundenen Dienstleistungen der Banken und Versicherungen wird im Einklang mit der Liberalisierung des Kapitalverkehrs durchgeführt.