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EU-Arbeitsweisenvertrag

EU-Arbeitsweisenvertrag

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

  • DRITTER TEIL: DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION
    • TITEL V: DER RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS
      • KAPITEL 2: POLITIK IM BEREICH GRENZKONTROLLEN, ASYL UND EINWANDERUNG

Art. 80

Für die unter dieses Kapitel fallende Politik der Union und ihre Umsetzung gilt der Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten, einschließlich in finanzieller Hinsicht. ²Die aufgrund dieses Kapitels erlassenen Rechtsakte der Union enthalten, immer wenn dies erforderlich ist, entsprechende Maßnahmen für die Anwendung dieses Grundsatzes.