freiRecht
Flurbereinigungsgesetz

Flurbereinigungsgesetz

  • Zweiter Teil: Die Beteiligten und ihre Rechte
    • Vierter Abschnitt: Wertermittlungsverfahren

§ 30

Für die Größe der Grundstücke ist in der Regel die Eintragung im Liegenschaftskataster maßgebend.