Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 der Kommission vom 22. Oktober 2009 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei
ANHANG VI
Fristen für die Vorlage von Fangbescheinigungen für Sendungen gemäß Artikel 8
Vier-Stunden-Frist für die Vorlage der Fangbescheinigung vor Eintritt in das Gemeinschaftsgebiet
Verbringung der Sendungen mit Fischereierzeugnissen in die Gemeinschaft auf dem Luftweg
Zwei-Stunden-Frist für die Vorlage der Fangbescheinigung vor Eintritt in das Gemeinschaftsgebiet
Verbringung der Sendungen mit Fischereierzeugnissen in die Gemeinschaft auf der Straße
Vier-Stunden-Frist für die Vorlage der Fangbescheinigung vor Eintritt in das Gemeinschaftsgebiet
Verbringung der Sendungen mit Fischereierzeugnissen in die Gemeinschaft auf dem Schienenweg