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Verordnung (EG) 2009/1010

Verordnung (EG) 2009/1010

Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 der Kommission vom 22. Oktober 2009 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei

ANHANG VI

ANHANG VI

Fristen für die Vorlage von Fangbescheinigungen für Sendungen gemäß Artikel 8

Vier-Stunden-Frist für die Vorlage der Fangbescheinigung vor Eintritt in das Gemeinschaftsgebiet

Verbringung der Sendungen mit Fischereierzeugnissen in die Gemeinschaft auf dem Luftweg

Zwei-Stunden-Frist für die Vorlage der Fangbescheinigung vor Eintritt in das Gemeinschaftsgebiet

Verbringung der Sendungen mit Fischereierzeugnissen in die Gemeinschaft auf der Straße

Vier-Stunden-Frist für die Vorlage der Fangbescheinigung vor Eintritt in das Gemeinschaftsgebiet

Verbringung der Sendungen mit Fischereierzeugnissen in die Gemeinschaft auf dem Schienenweg