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Verordnung (EG) 2009/1010

Verordnung (EG) 2009/1010

Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 der Kommission vom 22. Oktober 2009 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei

  • TITEL IV: GEGENSEITIGE AMTSHILFE
    • KAPITEL I: Allgemeine Bestimmungen

Art. 38 Kosten

Die Mitgliedstaaten tragen selbst die Kosten, die ihnen durch die Bearbeitung eines Amtshilfeersuchens entstehen, und verzichten auf jeglichen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Anwendung dieses Titels entstehen.