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Verordnung (EG) 2009/1010

Verordnung (EG) 2009/1010

Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 der Kommission vom 22. Oktober 2009 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei

  • TITEL III: SICHTUNGEN

Art. 34 Formblatt für Angaben zu gesichteten Fischereifahrzeugen

(1) Das Formblatt zur Übermittlung von Informationen zu gesichteten Fischereifahrzeugen gemäß Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 ist in Anhang XA der vorliegenden Verordnung enthalten.

(2) 

Anhang XB der vorliegenden Verordnung enthält Erläuterungen zum Ausfüllen des in Absatz 1 genannten Formblattes.