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Deutsches Richtergesetz

Deutsches Richtergesetz

  • Vierter Teil: Übergangs- und Schlußvorschriften
    • Dritter Abschnitt: Schlußvorschriften

§ 126 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1962 in Kraft. ²Die §§ 114 und 116 treten jedoch bereits am Tage nach der Verkündung in Kraft.