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SGB 3: Arbeitsförderung

SGB 3: Arbeitsförderung

Drittes Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitsförderung)

  • Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften
    • Zweiter Abschnitt: Berechtigte

§ 12 Geltung der Begriffsbestimmungen

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Begriffsbestimmungen sind nur für dieses Buch maßgeblich.