§ 115 Leistungen
Die allgemeinen Leistungen umfassen
- 1.
- Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
- 2.
- Leistungen zur Förderung der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung einschließlich der Berufsausbildungsbeihilfe und der Assistierten Ausbildung,
- 3.
- Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung,
- 4.
- Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.