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Verordnung (EU) 2013/1308

Verordnung (EU) 2013/1308

Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007

ANHANG I

ANHANG I

LISTE DER IN ARTIKEL 1 ABSATZ 2 GENANNTEN ERZEUGNISSE

TEIL I

Getreide

Der Getreidesektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:



KN-CodeWarenbezeichnung
a)0709 99 60 Zuckermais, frisch oder gekühlt
0712 90 19 Zuckermais (Zea mays var. saccharata), getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, ausgenommen Hybriden zur Aussaat
1001 91 20 Weichweizen und Mengkorn, zur Aussaat
ex 1001 99 00 Spelz, Weichweizen und Mengkorn, nicht zur Aussaat
1002 Roggen
1003 Gerste
1004 Hafer
1005 10 90 Mais, zur Aussaat, anderer als Hybridmais
1005 90 00 Mais, nicht zur Aussaat

1007 10 90 ,

1007 90 00

Körner-Sorghum, anderer als Hybrid-Körner-Sorghum zur Aussaat
1008 Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide
b)

1001 11 00 ,

1001 19 00

Hartweizen
c)1101 00 Mehl von Weizen oder Mengkorn
1102 90 70 Mehl von Roggen
1103 11 Grobgrieß und Feingrieß von Weizen
1107 Malz, auch geröstet
d)0714 Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes
ex  11 02 Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn:
1102 20 – von Mais
1102 90 – andere:
1102 90 10 – – Gerstenmehl
1102 90 30 – – Hafermehl
1102 90 90 – – andere:
ex  11 03 Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide, ausgenommen Grobgrieß und Feingrieß von Weizen (Unterposition 1103 11 ) und von Reis (Unterposition 1103 19 50 ) sowie Pellets von Reis (Unterposition 1103 20 50 )
ex  11 04 Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006 und Reis als Flocken (Unterposition 1104 19 91 ); Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen
1106 20 Mehl, Grieß und Pulver von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714
ex  11 08 Stärke, Inulin:
– Stärke:
1108 11 00 – – von Weizen
1108 12 00 – – von Mais
1108 13 00 – – von Kartoffeln
1108 14 00 – – von Maniok
ex 1108 19 – – andere Stärke:
1108 19 90 – – – andere
1109 00 00 Kleber von Weizen, auch getrocknet
1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert:
ex 1702 30 – Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT:
– – andere:
ex 1702 30 50 – – – als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert, mit einem Gehalt an Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99 GHT
ex 1702 30 90 – – – andere, mit einem Gehalt an Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99 GHT
ex 1702 40 – Glucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker
1702 40 90 – – andere:
ex 1702 90 – andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT:
1702 90 50 – – Maltodextrin und Maltodextrinsirup
– – Zucker und Melassen, karamellisiert:
– – – andere
1702 90 75 – – – – als Pulver, auch agglomeriert
1702 90 79 – – – – andere
2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
ex 2106 90 – andere:
– – Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt:
– – – andere
2106 90 55 – – – – Glucose- und Maltodextrinsirup
ex  23 02 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide
ex  23 03 Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets:
2303 10 – Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände
2303 30 00 – Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien
ex  23 06 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305 :
– andere:
2306 90 05 – – aus Maiskeimen
ex 2308 00 Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
2308 00 40 – Eicheln und Rosskastanien; Trester (ausgenommen Traubentrester)
2309 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art:
ex 2309 10 – Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf:

2309 10 11

2309 10 13

2309 10 31

2309 10 33

2309 10 51

2309 10 53

– – Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50 , 1702 30 90 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Milcherzeugnisse enthaltend
ex 2309 90 – andere:
2309 90 20 – – Erzeugnisse gemäß der zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 23 der Kombinierten Nomenklatur
– – andere, einschließlich Vormischungen

2309 90 31

2309 90 33

2309 90 41

2309 90 43

2309 90 51

2309 90 53

– – – Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50 , 1702 30 90 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Milcherzeugnisse enthaltend
(1)  Für die Anwendung dieser Unterpositionen sind "Milcherzeugnisse" Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0406 und der Unterpositionen 1702 11 00 , 1702 19 00 und 2106 90 51 .

TEIL II

Reis

Der Reissektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:



KN-CodeWarenbezeichnung
a)

1006 10 21 bis

1006 10 98

Rohreis (Paddy-Reis), nicht zur Aussaat
1006 20 geschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis")
1006 30 halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert
b)1006 40 00 Bruchreis
c)1102 90 50 Reismehl
1103 19 50 Grobgrieß und Feingrieß von Reis
1103 20 50 Pellets von Reis
1104 19 91 Reisflocken
ex 1104 19 99 Reiskörner, gequetscht
1108 19 10 Stärke von Reis

TEIL III

Zucker

Der Zuckersektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:



KN-CodeWarenbezeichnung
a)1212 91 Zuckerrüben
1212 93 00 Zuckerrohr
b)1701 Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest
c)1702 20 Ahornzucker und Ahornsirup

1702 60 95 und

1702 90 95

Andere Zucker, fest, und Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, außer Lactose, Glucose, Maltodextrin und Isoglucose
1702 90 71 Zucker und Melassen, karamellisiert, mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf den Trockenstoff, von 50 GHT oder mehr
2106 90 59 Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt, andere als Isoglucosesirup, Lactosesirup, Glucose- und Maltodextrinsirup
d)

1702 30 10

1702 40 10

1702 60 10

1702 90 30

Isoglucose
e)

1702 60 80

1702 90 80

Inulinsirup
f)1703 Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker
g)2106 90 30 Isoglucosesirup, aromatisiert oder gefärbt
h)2303 20 ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung

TEIL IV

Trockenfutter

Der Trockenfuttersektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:



KN-CodeWarenbezeichnung
a)ex 1214 10 00 – Mehl und Pellets von durch künstliche Wärmetrocknung getrockneter Luzerne
– Mehl und Pellets von Luzerne, auf andere Weise getrocknet und gemahlen
ex 1214 90 90 – Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, durch künstliche Wärmetrocknung getrocknet, außer Heu und Futterkohl sowie Heu enthaltende Erzeugnisse
– Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen, Wicken, Honigklee, Platterbsen und Hornschotenklee, auf andere Weise getrocknet und gemahlen
b)ex 2309 90 96 – aus Luzernen- und Grassaft hergestellte Eiweißkonzentrate
– ausschließlich aus festen Abfallstoffen und Saft von der Herstellung der vorgenannten Konzentrate gewonnene Trockenerzeugnisse

TEIL V

Saatgut

Der Saatgutsektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:



KN-CodeWarenbezeichnung
0712 90 11 Hybriden von Zuckermais:
– zur Aussaat
0713 10 10 Erbsen (Pisum sativum):
– zur Aussaat
ex 0713 20 00 Kichererbsen:
– zur Aussaat
ex 0713 31 00 Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek:
– zur Aussaat
ex 0713 32 00 Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis):
– zur Aussaat
0713 33 10 Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris):
– zur Aussaat
ex 0713 34 00 Bambara-Erdnüsse oder Erderbsen (Vigna subterranea oder Voandzeia subterranea):
ex 0713 35 00 – zur Aussaat
ex 0713 39 00 Kuhbohnen (Vigna unguiculata):
– zur Aussaat
andere:
– zur Aussaat
ex 0713 40 00 Linsen:
– zur Aussaat
ex 0713 50 00 Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und Vicia faba var. minor):
ex 0713 60 00 – zur Aussaat
Straucherbsen (Cajanus cajan):
– zur Aussaat
ex 0713 90 00 Andere getrocknete Hülsenfrüchte:
– zur Aussaat
1001 91 10 Spelz:
– Saatgut
1001 91 90 Andere:
– Saatgut
ex 1005 10 Hybridmais, Saatgut
1006 10 10 Rohreis (Paddy-Reis):
– zur Aussaat
1007 10 10 Hybrid-Körner-Sorghum:
– Saatgut
1201 10 00 Sojabohnen, auch geschrotet:
– Saatgut
1202 30 00 Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, auch geschält oder geschrotet:
– Saatgut
1204 00 10 Leinsamen, auch geschrotet:
– zur Aussaat
1205 10 10 undRaps- oder Rübsensamen, auch geschrotet:
ex 1205 90 00 – zur Aussaat
1206 00 10 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet:
– zur Aussaat
ex  12 07 andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet:
– zur Aussaat
1209 Samen, Früchte und Sporen
– zur Aussaat

TEIL VI

Hopfen

Der Hopfensektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:



KN-CodeWarenbezeichnung
1210 Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin
1302 13 00 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge von Hopfen

TEIL VII

Olivenöl und Tafeloliven

Der Sektor Olivenöl und Tafeloliven umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:



KN-CodeWarenbezeichnung
a)1509 Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1510 00 Andere Öle und ihre Fraktionen, ausschließlich aus Oliven gewonnen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, einschließlich Mischungen dieser Öle oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Position 1509
b)0709 92 10 Oliven, frisch oder gekühlt, zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt
0710 80 10 Oliven, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
0711 20 Oliven, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
ex 0712 90 90 Oliven, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
2001 90 65 Oliven, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
ex 2004 90 30 Oliven, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren
2005 70 00 Oliven, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren
c)

1522 00 31

1522 00 39

Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen, die Öl enthalten, das die Merkmale von Olivenöl aufweist

2306 90 11

2306 90 19

Olivenölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl

TEIL VIII

Flachs und Hanf

Der Sektor Flachs und Hanf umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:



KN-CodeWarenbezeichnung
5301 Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
5302 Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Hanf (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)

TEIL IX

Obst und Gemüse

Der Sektor Obst und Gemüse umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:



KN-CodeWarenbezeichnung
0702 00 00 Tomaten, frisch oder gekühlt
0703 Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt
0704 Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt
0705 Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium-Arten), frisch oder gekühlt
0706 Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt
0707 00 Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt
0708 Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
ex  07 09 Anderses Gemüse, frisch oder gekühlt, ausgenommen Gemüse der Unterpositionen 0709 60 91 , 0709 60 95 , 0709 60 99 , 0709 92 10 , 0709 92 90 und 0709 99 60
ex  08 02 Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet, ausgenommen Areka-(Betel-)Nüsse und Kolanüsse der Unterposition 0802 70 00 , 0802 80 00
0803 10 10 Mehlbananen, frisch
0803 10 90 Mehlbananen, getrocknet
0804 20 10 Feigen, frisch
0804 30 00 Ananas
0804 40 00 Avocadofrüchte
0804 50 00 Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte
0805 Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet
0806 10 10 Tafeltrauben, frisch
0807 Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frisch
0808 Äpfel, Birnen und Quitten, frisch
0809 Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch
0810 Andere Früchte, frisch

0813 50 31

0813 50 39

Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802 :
0910 20 Safran
ex 0910 99 Thymian, frisch oder gekühlt
ex 1211 90 86 Basilikum, Melisse, Pfefferminze, Origanum vulgare (Dost/Oregano/wilder Majoran), Rosmarin, Salbei, frisch oder gekühlt
1212 92 00 Johannisbrot (Carob)

TEIL X

Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse

Der Sektor Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:



KN-CodeWarenbezeichnung
a)ex  07 10 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ausgenommen Zuckermais der Unterposition 0710 40 00 , Oliven der Unterposition 0710 80 10 und Früchte der Gattungen "Capsicum" oder "Pimenta" der Unterposition 0710 80 59
ex  07 11 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z.B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, ausgenommen Oliven der Unterposition 0711 20 , Früchte der Gattungen "Capsicum" oder "Pimenta" der Unterposition 0711 90 10 und Zuckermais der Unterposition 0711 90 30
ex  07 12 Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, ausgenommen Kartoffeln, künstlich durch Hitze getrocknet, als Lebensmittel ungeeignet, der Unterposition 0712 90 05 , Zuckermais der Unterpositionen ex 0712 90 11 und 0712 90 19 und Oliven der Unterposition ex 0712 90 90
0804 20 90 Feigen, getrocknet
0806 20 Weintrauben, getrocknete
ex  08 11 Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, ausgenommen gefrorene Bananen der Unterposition ex 0811 90 95
ex  08 12 Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht (z.B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, ausgenommen Bananen der Unterposition ex 0812 90 98
ex  08 13 Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 ), getrocknet; Mischungen von Schalenfrüchten oder getrockneten Früchten dieses Kapitels, ausgenommen ausschließlich aus Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802 bestehende Mischungen der Unterpositionen 0813 50 31 und 0813 50 39
0814 00 00 Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von Schwefeldioxid oder anderen Stoffen eingelegt
0904 21 10 Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum), getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
b)ex  08 11 Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
ex 1302 20 Pektinstoffe, Pektinate und Pektate
ex  20 01

Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, ausgenommen

— Früchte der Gattung "Capsicum", mit brennendem Geschmack, der Unterposition 2001 90 20

— Zuckermais (Zea mays var. saccharata) der Unterposition 2001 90 30

— Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr, der Unterposition 2001 90 40

— Palmherzen der Unterposition ex 2001 90 92

— Oliven der Unterposition 2001 90 65

— Weinblätter, Hopfentriebe und andere genießbare Pflanzenteile der Unterposition ex 2001 90 97

2002 Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
2003 Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
ex  20 04 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, andere als Erzeugnisse der Position 2006 , ausgenommen Zuckermais (Zea mays var. saccharata) der Unterposition 2004 90 10 , Oliven der Unterposition ex 2004 90 30 und Kartoffeln, zubereitet oder haltbar gemacht, in Form von Mehl, Grieß oder Flocken der Unterposition 2004 10 91
ex  20 05 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, andere als Erzeugnisse der Position 2006 , ausgenommen Oliven der Unterposition 2005 70 00 , Zuckermais (Zea mays var. saccharata) der Unterposition 2005 80 00 und Früchte der Gattung "Capsicum" mit brennendem Geschmack der Unterposition 2005 90 10 und Kartoffeln, zubereitet oder haltbar gemacht, in Form von Mehl, Grieß oder Flocken der Unterposition 2005 20 10
ex 2006 00 Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert), ausgenommen mit Zucker haltbar gemachte Bananen der Unterpositionen ex 2006 00 38 und ex 2006 00 99
ex  20 07

Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, ausgenommen

— homogenisierte Bananenzubereitungen der Unterposition ex 2007 10

— Bananenkonfitüren, -gelees, -marmeladen, -pürees und -pasten der Unterpositionen ex 2007 99 39 , ex 2007 99 50 und ex 2007 99 97

ex  20 08

Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen

— Erdnussmark der Unterposition 2008 11 10

— Palmherzen der Unterposition 2008 91 00

— Mais der Unterposition 2008 99 85

— Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr, der Unterposition 2008 99 91

— Weinblätter, Hopfentriebe und andere genießbare Pflanzenteile der Unterposition ex 2008 99 99

— Mischungen von anders zubereiteten oder haltbar gemachten Bananen der Unterpositionen ex 2008 97 59 , ex 2008 97 78 , ex 2008 97 93 und ex 2008 97 98

— anders zubereitete oder haltbar gemachte Bananen der Unterpositionen ex 2008 99 49 , ex 2008 99 68 und ex 2008 99 99

ex  20 09 Fruchtsäfte und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker und anderen Süßmitteln, ausgenommen Traubensaft und Traubenmost der Unterpositionen 2009 61 und 2009 69 und Bananensaft der Unterposition ex 2009 89 35 , 2009 89 38 , 2009 89 79 , 2009 89 86 , 2009 89 89 und 2009 89 99

TEIL XI

Bananen

Der Bananensektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:



KN-CodeWarenbezeichnung
0803 90 10 Bananen, frisch, ohne Mehlbananen
0803 90 90 Bananen, getrocknet, ohne Mehlbananen
ex 0812 90 98 Bananen, vorläufig haltbar gemacht
ex 0813 50 99 Mischungen von getrockneten Früchten mit Bananen
1106 30 10 Mehl, Grieß und Pulver von Bananen
ex 2006 00 99 Bananen, mit Zucker haltbar gemacht
ex 2007 10 99 Homogenisierte Zubereitungen aus Bananen

ex 2007 99 39

ex 2007 99 50

ex 2007 99 97

Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Muse und Pasten aus Bananen

ex 2008 97 59

ex 2008 97 78

ex 2008 97 93

ex 2008 97 96

ex 2008 97 98

Mischungen von Bananen, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol

ex 2008 99 49

ex 2008 99 67

ex 2008 99 99

Bananen, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht

ex 2009 89 35

ex 2009 89 38

ex 2009 89 79

ex 2009 89 86

ex 2009 89 89

ex 2009 89 99

Bananensaft

TEIL XII

Wein

Der Weinsektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:



KN-CodeWarenbezeichnung
a)

2009 61

2009 69

Traubensaft (einschließlich Traubenmost)

2204 30 92

2204 30 94

2204 30 96

2204 30 98

anderer Traubenmost, ausgenommen teilweise gegorener, auch ohne Alkohol stumm gemachter Most
b)ex  22 04 Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009 , ausgenommen anderer Traubenmost der Unterpositionen 2204 30 92 , 2204 30 94 , 2204 30 96 und 2204 30 98
c)0806 10 90 Frische Weintrauben, andere als Tafeltrauben

2209 00 11

2209 00 19

Weinessig
d)2206 00 10 Tresterwein

2307 00 11

2307 00 19

Weintrub

2308 00 11

2308 00 19

Traubentrester

TEIL XIII

Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels

Der Sektor lebende Pflanzen umfasst alle Erzeugnisse des Kapitels 6 der Kombinierten Nomenklatur.

TEIL XIV

Tabak

Der Tabaksektor umfasst Rohtabak oder unverarbeiteten Tabak und Tabakabfälle des KN-Codes 2401 .

TEIL XV

Rindfleisch

Der Rindfleischsektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:



KN-CodeWarenbezeichnung
a)

0102 29 05 bis

0102 29 99 , 0102 39 10 und 0102 90 91

Hausrinder, lebend, ausgenommen reinrassige Zuchttiere
0201 Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt
0202 Fleisch von Rindern, gefroren
0206 10 95 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, frisch oder gekühlt
0206 29 91 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, gefroren
0210 20 Fleisch von Rindern, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
0210 99 51 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
0210 99 90 Genießbares Mehl von Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen
1602 50 10 Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, anders zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen
1602 90 61 Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, anders zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen
b)0102 21 , 0102 31 00 und 0102 90 20 Rinder, lebend, reinrassige Zuchttiere
0206 10 98 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, ausgenommen Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, frisch oder gekühlt, ausgenommen zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen

0206 21 00

0206 22 00

0206 29 99

Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, ausgenommen Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, gefroren, ausgenommen zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen
0210 99 59 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, andere als Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch
ex 1502 10 90 Fett von Rindern, ausgenommen solches der Position 1503

1602 50 31 und

1602 50 95

Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, anders zubereitet oder haltbar gemacht, ausgenommen nicht gegarte Erzeugnisse sowie Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen
1602 90 69 Fleisch, anders zubereitet oder haltbar gemacht, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern enthaltend, ausgenommen nicht gegarte Erzeugnisse sowie Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen

TEIL XVI

Milch und Milcherzeugnisse

Der Sektor Milch und Milcherzeugnisse umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:



KN-CodeWarenbezeichnung
a)0401 Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
b)0402 Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
c)

0403 10 11 bis

0403 10 39

0403 9011 bis

0403 90 69

Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt und mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
d)0404 Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen
e)ex  04 05 Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette mit einem Fettgehalt von mehr als 75 GHT, jedoch weniger als 80 GHT
f)0406 Käse und Quark/Topfen
g)1702 19 00 Lactose und Lactosesirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen und mit einem Gehalt an Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose in der Trockenmasse, von weniger als 99 GHT
h)2106 90 51 Lactosesirup, aromatisiert oder gefärbt
i)ex  23 09 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art:
ex 2309 10 – Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf:

2309 10 15

2309 10 19

2309 10 39

2309 10 59

2309 10 70

– – Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50 , 1702 30 90 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Milcherzeugnisse enthaltend
ex 2309 90 – andere:
2309 90 35 – – andere, einschließlich Vormischungen

2309 90 39

2309 90 49

2309 90 59

2309 90 70

– – – Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50 , 1702 30 90 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Milcherzeugnisse enthaltend

TEIL XVII

Schweinefleisch

Der Schweinefleischsektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:



KN-CodeWarenbezeichnung
a)ex  01 03 Hausschweine, lebend, ausgenommen reinrassige Zuchttiere
b)ex  02 03 Fleisch von Hausschweinen, frisch, gekühlt oder gefroren
ex  02 06 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen, andere als zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen, frisch, gekühlt oder gefroren
0209 10 Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
ex  02 10 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert

1501 10

1501 20

Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz)
c)1601 00 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse
1602 10 00 Homogenisierte Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut
1602 20 90 Zubereitungen und haltbar gemachte Erzeugnisse aus Lebern aller Tierarten, außer Gänsen und Enten

1602 41 10 bis

1602 42 10

1602 49 bis

1602 49 50

Andere Zubereitungen und haltbar gemachte Erzeugnisse, Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen enthaltend
1602 90 10 Zubereitungen aus Blut aller Tierarten
1602 90 51 Andere Zubereitungen und haltbar gemachte Erzeugnisse, Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen enthaltend
1902 20 30 Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet), mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend

TEIL XVIII

Schaf- und Ziegenfleisch

Der Sektor Schaf- und Ziegenfleisch umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:



KN-CodeWarenbezeichnung
a)0104 10 30 Lämmer (bis zu einem Jahr alt)
0104 10 80 Schafe, lebend, andere als reinrassige Zuchttiere und Lämmer
0104 20 90 Ziegen, lebend, andere als reinrassige Zuchttiere
0204 Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren
0210 99 21 Fleisch von Schafen oder Ziegen, mit Knochen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
0210 99 29 Fleisch von Schafen und Ziegen, ohne Knochen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
b)0104 10 10 Schafe, lebend, reinrassige Zuchttiere
0104 20 10 Ziegen, lebend, reinrassige Zuchttiere
0206 80 99 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt, frisch oder gekühlt
0206 90 99 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt, gefroren
0210 99 85 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
ex 1502 90 90 Fett von Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503
c)1602 90 91 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen, anders zubereitet oder haltbar gemacht;
1602 90 95

TEIL XIX

Eier

Der Eiersektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:



KN-CodeWarenbezeichnung
a)

0407 11 00

0407 19 11

0407 19 19

0407 21 00

0407 29 10

0407 90 10

Eier von Hausgeflügel in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht
b)

0408 11 80

0408 19 81

0408 19 89

0408 91 80

0408 99 80

Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als ungenießbar oder ungenießbar gemacht

TEIL XX

Geflügelfleisch

Der Geflügelfleischsektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:



KN-CodeWarenbezeichnung
a)0105 Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebend
b)ex  02 07 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105 , frisch, gekühlt oder gefroren, ausgenommen Lebern des Buchstaben c
c)

0207 13 91

0207 14 91

0207 26 91

0207 27 91

0207 43 00

0207 44 91

0207 45 93

0207 45 95

Geflügelleber, frisch, gekühlt oder gefroren

0210 99 71

0210 99 79

Geflügellebern, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
d)0209 90 00 Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
e)1501 90 00 Geflügelfett
f)1602 20 10 Gänse- oder Entenlebern, anders zubereitet oder haltbar gemacht

1602 31

1602 32

1602 39

Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Geflügel der Position 0105 , anders zubereitet oder haltbar gemacht

TEIL XXI

Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs

1.
Der Ethylalkoholsektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:



KN-CodeWarenbezeichnung
ex 2207 10 00 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellt, die in Anhang I der Verträge aufgeführt sind
ex 2207 20 00 Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt; aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellt, die in Anhang I der Verträge aufgeführt sind

ex 2208 90 91

und

ex 2208 90 99

Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt, aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellt, die in Anhang I der Verträge aufgeführt sind
2.
Der Ethylalkoholsektor umfasst auch in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 Litern aufgemachte Erzeugnisse aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs des KN-Codes 2208 , die alle Eigenschaften eines Ethylalkohols gemäß Nummer 1 aufweisen.

TEIL XXII

Bienenzuchterzeugnisse

Der Bienenzuchtsektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:



KN-CodeWarenbezeichnung
0409 00 00 Natürlicher Honig
ex 0410 00 00 Gelée Royale und Kittharz, genießbar
ex 0511 99 85 Gelée Royale und Kittharz, ungenießbar
ex 1212 99 95 Blütenpollen
ex 1521 90 Bienenwachs

TEIL XXIII

Seidenraupen

Der Seidenraupensektor umfasst Seidenraupen des KN-Codes ex 0106 90 00 und Eier des Seidenspinners des KN-Codes ex 0511 99 85 .

TEIL XXIV

Sonstige Erzeugnisse

"Sonstige Erzeugnisse" sind alle nicht in den Teilen I bis XXIII aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, einschließlich derjenigen der nachstehenden Abschnitte 1 und 2.



Abschnitt 1

KN-CodeWarenbezeichnung
ex  01 01 Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend:
– Pferde
0101 21 00 – – reinrassige Zuchttiere ():
0101 29 – – andere:
0101 29 90 – – – andere als zum Schlachten
0101 30 00 – – Esel
0101 90 00 andere
ex  01 02 Rinder, lebend:
– – andere als reinrassige Zuchttiere:
– – – andere als Hausrinder

0102 39 90

0102 90 99

ex  01 03 Schweine, lebend:
0103 10 00 – reinrassige Zuchttiere ()
– andere:
ex 0103 91 – – mit einem Gewicht von weniger als 50 kg:
0103 91 90 – – – andere als Hausschweine
ex 0103 92 – – mit einem Gewicht von 50 kg oder mehr
0103 92 90 – – andere als Hausschweine
0106 Andere Tiere, lebend
ex  02 03 Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren:
– frisch oder gekühlt:
ex 0203 11 – – ganze oder halbe Tierkörper:
0203 11 90 – – – andere als von Hausschweinen
ex 0203 12 – – Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen:
0203 12 90 – – – andere als von Hausschweinen
ex 0203 19 – – andere:
0203 19 90 – – – andere als von Hausschweinen
– gefroren:
ex 0203 21 – – ganze oder halbe Tierkörper:
0203 21 90 – – – andere als von Hausschweinen
ex 0203 22 – – Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen:
0203 22 90 – – – andere als von Hausschweinen
ex 0203 29 – – andere:
0203 29 90 – – – andere als von Hausschweinen
ex 0205 00 Fleisch von Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren:
ex  02 06 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren:
ex 0206 10 – von Rindern, frisch oder gekühlt:
0206 10 10 – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen ()
– von Rindern, gefroren:
ex 0206 22 00 – – Lebern:
– – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen ()
ex 0206 29 – – andere:
0206 29 10 – – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen ()
ex 0206 30 00 – von Schweinen, frisch oder gekühlt:
– – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen ()
– – andere:
– – – andere als von Hausschweinen
– von Schweinen, gefroren:
ex 0206 41 00 – – Lebern:
– – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen ()
– – – andere
– – – – andere als von Hausschweinen
ex 0206 49 00 – – andere:
– – – von Hausschweinen:
– – – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen ()
– – – andere
ex 0206 80 – andere, frisch oder gekühlt:
0206 80 10 – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen ()
– – andere:
0206 80 91 – – – von Pferden, Eseln, Maultieren und Mauleseln
ex 0206 90 – andere, gefroren:
0206 90 10 – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen ()
– – andere:
0206 90 91 – – – von Pferden, Eseln, Maultieren und Mauleseln
0208 Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren
ex  02 10 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen:
– Fleisch von Schweinen:
ex 0210 11 – – Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen:
0210 11 90 – – – andere als von Hausschweinen
ex 0210 12 – – Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon:
0210 12 90 – – – andere als von Hausschweinen
ex 0210 19 – – andere:
0210 19 90 – – – andere als von Hausschweinen
– andere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen:
0210 91 00 – – von Primaten
0210 92 – – von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia)
0210 93 00 – – von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)
ex 0210 99 – – andere:
– – – Fleisch:
0210 99 31 – – – – von Rentieren
0210 99 39 – – – – andere
– – – Schlachtnebenerzeugnisse:
– – – – andere als von Hausschweinen, Rindern, Schafen und Ziegen
0210 99 85 – – – – – andere als Geflügellebern
ex  04 07 Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht:

0407 19 90

0407 29 90

0407 90 90

– andere als von Hausgeflügel
ex  04 08 Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln:
– Eigelb:
ex 0408 11 – – getrocknet:
0408 11 20 – – – ungenießbar oder ungenießbar gemacht ()
ex 0408 19 – – andere:
0408 19 20 – – – ungenießbar oder ungenießbar gemacht ()
– andere:
ex 0408 91 – – getrocknet:
0408 91 20 – – – ungenießbar oder ungenießbar gemacht ()
ex 0408 99 – – andere:
0408 99 20 – – – ungenießbar oder ungenießbar gemacht ()
0410 00 00 Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
0504 00 00 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
ex  05 11 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
0511 10 00 – Rindersperma
– andere:
ex 0511 99 – – andere:
0511 99 85 – – – andere
ex  07 09 Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt:
ex 0709 60 – Früchte der Gattungen "Capsicum" oder "Pimenta":
– – andere:
0709 60 91 – – – – der Gattung "Capsicum", zum industriellen Herstellen von Capsicin oder von alkoholhaltigen Capsicum-Oleoresinen ()
0709 60 95 – – – zum industriellen Herstellen von ätherischen Ölen oder von Resinoiden ()
0709 60 99 – – – andere
ex  07 10 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren:
ex 0710 80 – anderes Gemüse:
– – Früchte der Gattungen "Capsicum" oder "Pimenta":
0710 80 59 – – – andere als Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
ex  07 11 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet:
ex 0711 90 – anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen
– – Gemüse:
0711 90 10 – – – – Früchte der Gattungen "Capsicum" oder "Pimenta", ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
ex  07 13 Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert:
ex 0713 10 – Erbsen (Pisum sativum):
0713 10 90 – – andere als zur Aussaat
ex 0713 20 00 – Kichererbsen:
– – andere als zur Aussaat
– Bohnen (Vigna-Arten. Phaseolus-Arten):
ex 0713 31 00 – – Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek:
– – – andere als zur Aussaat
ex 0713 32 00 – – Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis):
– – – andere als zur Aussaat
ex 0713 33 – – Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris):
0713 33 90 – – – andere als zur Aussaat
ex 0713 34 00 – – Bambara-Erdnüsse oder Erderbsen (Vigna subterranea oder Voandzeia subterranea)
ex 0713 35 00 – – – andere als zur Aussaat
ex 0713 39 00 – – Kuhbohnen (Vigna unguiculata):
– – – andere als zur Aussaat
– – andere:
– – – andere als zur Aussaat
ex 0713 40 00 – Linsen:
– – andere als zur Aussaat
ex 0713 50 00 – Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen (Vicia faba var. equina) und Ackerbohnen (Vicia faba var. minor):
– – andere als zur Aussaat
ex 0713 60 00 – Straucherbsen (Cajanus cajan):
– – andere als zur Aussaat
ex 0713 90 00 – andere:
– – andere als zur Aussaat
0801 Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet
ex  08 02 Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet:
0802 70 00 – Kolanüsse (Cola spp.)
0802 80 00 – Areka-Nüsse
ex  08 04 Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet:
0804 10 00 – Datteln
0902 Tee, auch aromatisiert
ex  09 04 Pfeffer der Gattung "Piper"; Früchte der Gattungen "Capsicum" oder "Pimenta", getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert, ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack der Unterposition 0904 21 10
0905 Vanille
0906 Zimt und Zimtblüten
0907 Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele
0908 Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen
0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte, Wacholderbeeren
ex  09 10 Ingwer, Kurkuma, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze, ausgenommen Thymian und Safran
ex  11 06 Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 , von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8:
1106 10 00 – von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713
ex 1106 30 – von Erzeugnissen des Kapitels 8:
1106 30 90 – – von anderen als Bananen
ex  11 08 Stärke, Inulin:
1108 20 00 – Inulin
1201 90 00 Sojabohnen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
1202 41 00 Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, ungeschält, andere als zur Aussaat
1202 42 00 Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, geschält, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
1203 00 00 Kopra
1204 00 90 Leinsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
1205 10 90 und ex 1205 90 00 Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
1206 00 91 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
1206 00 99
1207 29 00 Baumwollsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
1207 40 90 Sesamsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
1207 50 90 Senfsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
1207 91 90 Mohnsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
1207 99 91 Hanfsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
ex 1207 99 96 Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
1208 Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl
ex  12 11 Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert, mit Ausnahme der in Teil IX dieses Anhangs unter KN-Code ex 1211 90 86 aufgeführten Erzeugnisse
ex  12 12 Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
ex 1212 99 – – andere als Zuckerrohr:
1212 99 41 und 1212 99 49 – – – Johannisbrotkerne
ex 1212 99 95 – – – andere als Zuckerrohr, ausgenommen Zichorienwurzeln