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Verordnung (EU) 2013/1308

Verordnung (EU) 2013/1308

Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007

  • TEIL II: BINNENMARKT
    • TITEL I: MARKTINTERVENTION
      • KAPITEL II: Beihilferegelungen
        • Abschnitt 4: Stützungsprogramme im Weinsektor
          • Unterabschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen und förderfähige Maßnahmen

Art. 42 Inhalt der Stützungsprogramme

Stützungsprogramme umfassen mindestens Folgendes:

a)
eine detaillierte Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen sowie deren quantifizierte Ziele;
b)
die Ergebnisse der durchgeführten Konsultationen;
c)
eine Beurteilung der erwarteten technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen;
d)
einen Zeitplan für die Durchführung der Maßnahmen;
e)
eine allgemeine Finanzierungstabelle, die Aufschluss über die einzusetzenden Mittel und die geplante vorläufige Aufteilung der Mittel auf die Maßnahmen entsprechend den in Anhang VI vorgesehenen Haushaltsobergrenzen gibt;
f)
die Kriterien und quantitativen Indikatoren für die Überwachung und Bewertung sowie die Vorkehrungen, die zur Gewährleistung einer angemessenen und effizienten Durchführung des Stützungsprogramms getroffen wurden; und
g)
die Bezeichnung der zuständigen Behörden und für die Durchführung des Stützungsprogramms verantwortlichen Einrichtungen.