Steuerberatungsgesetz
- Zweiter Teil: Steuerberaterordnung
- Zweiter Abschnitt: Voraussetzungen für die Berufsausübung
- Dritter Unterabschnitt: Steuerberatungsgesellschaft
§ 52 Urkunde
Über die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft stellt die zuständige Steuerberaterkammer eine Urkunde aus.