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Steuerberatungsgesetz

Steuerberatungsgesetz

  • Zweiter Teil: Steuerberaterordnung
    • Zweiter Abschnitt: Voraussetzungen für die Berufsausübung
      • Dritter Unterabschnitt: Steuerberatungsgesellschaft

§ 52 Urkunde

Über die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft stellt die zuständige Steuerberaterkammer eine Urkunde aus.